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Gültig ab 01.07.2011
1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine diesbezügliche Willensäußerung unseres Auftraggebers vorliegt, der ein verbindliches, schriftliches Angebot seitens unseres Hauses vorangegangen ist. Bei größeren und/oder länger dauernden Kooperationen bedarf es eines schriftlichen Vertrages.
2. Vorvertragliche Leistungen
Sind Leistungen seitens unseres Hauses, die über eine einmalige Besprechung inklusive Präsentation unseres Dienstleistungsangebotes (eventuell verbunden mit der Besichtigung unseres Hauses) hinausgehen. Solche Leistungen werden in Rechnung gestellt.
3. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Ausführungsunterlagen jeglicher Art, insbesondere aber nicht nur Organisations- und Marketingkonzepte, bleiben ebenso wie selbstentwickelte IT-Programme stets Eigentum unseres Hauses und unterliegen den einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw., soferne nicht über Spezielleres und/oder Gegenteiliges vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
4. Zahlungen
4.1 Zahlungsziel
Alle Forderungen seitens TELACC sind ohne Skontoabzug nach Rechnungslegung sofort fällig, da es sich primär um die Verrechnung von Lohnkosten handelt sowie um Durchlaufposten wie Verpackungsmaterial, Postgebühren etc. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfenen für deren Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
4.2 Zahlungsverzug
Es werden hiefür die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 8% p.a. verrechnet. Die Kosten für Mahnungen sowie notwendige vorprozessuale Kosten, welche durch die Intervention Dritter (Inkassobüro) aufgrund eines Zahlungsverzuges gegenüber TELACC entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners.
4.3 Gegenansprüche
Der Kunde ist nicht berechtigt aufgrund von Gegenansprüchen, wie auch immer geartet, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
5. Unbedenklichkeitserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde gegenüber unserem Hause die Unbedenklichkeit aller in seinem Auftrag in Umlauf gebrachten Produkte. Er erklärt somit gleichzeitig, dass alle diese Produkte in jeder Hinsicht den Bestimmungen der einschlägigen österreichischen Gesetze oder den Gesetzen des jeweiligen Empfängerstaates entsprechen. Sollte der Gesetzgeber wegen Verstößen solcher Art gegen TELACC vorgehen, erklärt der Kunde, TELACC hiefür klag- und schadlos zu halten.
6. Produkthaftung / Konsumentenschutzgesetz
Für Produkte, die wir im Auftrag des Kunden in Umlauf bringen, ebenso wie für Produktauskünfte, die wir gemäß den Kundenrichtlinien erteilen, wird in keiner wie immer gearteten Weise Haftung im Sinne des Konsumentenschutz- und Produkthaftungsgesetzes übernommen. Auch hier gilt: Sollte ein Dritter im Sinne des Produkthaftungs- und/oder des Konsumentenschutzgesetzes gegen TELACC vorgehen, so hält der Kunde TELACC klag- und schadlos, sofern TELACC diesbezüglich kein grobes Verschulden trifft.
7. Abgaben, Steuern, Zölle
Ebenfalls keine Haftung übernimmt TELACC für Steuern, Abgaben (z.B. ARA) sowie Zölle, die durch einen Warenverkehr ausgelöst werden, den wir gemäß Kundenauftrag in dessen Namen abwickeln. Der Kunde hält TELACC für etwaige, eintretende solcher Art Haftungen klag- und schadlos.
8. Datensicherheit
TELACC garantiert seinen Kunden, alle Kundendaten, insbesondere Kundenadressen geheim zu halten und sicher zu verwahren und diese Daten oder Teile davon ausschließlich im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Im Gegenzug bestätigt der Kunde der TELACC, daß bei auftragskonformer Durchführung seines Auftrages kein Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz insbesondere Artikel 1 § 101 TKG und § 107 TKG 2003 vorliegt. Für etwaige diesbezüglich eintretende Haftungen hält der Kunde TELACC klag- und schadlos.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es ist für die Auslegung von Vereinbarungen mit TELACC und für Rechtsstreitigkeiten hierüber, unter ausdrücklichem Ausschluß des österreichischen Internationalen Privatrechtsgesetzes, ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
10. Restgültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung dieser unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so gelten an deren Stelle Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmungen entsprechen. Von einer solchen Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit wird nicht die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB berührt.